Willkürlich statt aussichtslos

§ 522 Abs. 2 ZPO hat wieder einmal eine Entscheidung verursacht, die sich mit der Frage der „offenkundig aussichtslosen“ Rechtsmittel befasst. Vor dem Hintergrund der im Laufe der letzten Jahrzehnte eingebrochenen Verfahrenszahlen im Zivilrecht ist die Vorschrift ohnehin ein Ärgernis, dieses Mal aber hatte das Bundesverfassungsgericht ein paar Takte zur Handhabung zu sagen. Tobias Freudenberg (Chefredakteur der NJW) hat mir die Gelegenheit gegeben, die Entscheidung kurz im Editorial der NJW zu besprechen. Da musste ich nicht zwei Mal nachdenken, Danke!

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/willkuerlich-statt-aussichtslos