Terminbericht Berufungsverfahren – L 13 R 4841/17 – 25.07.2018 – UPDATE

UPDATE 22.10.2018:

Soeben wurde uns die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg zugestellt: Die Berufung der DRV wurde zurückgewiesen. Mehr in Kürze.

Terminbericht

Kurzfassung: Das Landessozialgericht sieht vorläufig entsprechend BVerfG 1 BvR 2534/14 3/10-Regelpflichtbeiträge als einkommensbezogene Beiträge im Sinne des §231 Abs. 4b S. 4 SGB VI an.

Der Berichterstatter des Landessozialgerichts erörterte den Sachverhalt mit den Beteiligten und kündigte an, der Senat werde voraussichtlich die Berufung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zurückweisen:
Die Ausgangsentscheidung sei vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerfG vom 22.07.2016 – 1 BvR 2534/14 – zutreffend. Man beabsichtigte insbesondere wegen der Regelungen in §13 Abs. 1 und §14 Abs. 3 e der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg nicht, von der Linie des Bundesverfassungsgerichts abzuweichen. Eine Entscheidung gegen unsere Mandantin hielte er auch verfassungsrechtlich für problematisch, da jene selbst freiwillig keine höheren Beiträge hätte leisten können, nachdem sie rentenversicherungspflichtig geworden war.
Das Landessozialgericht sieht auch keine Veranlassung, die Revision zuzulassen, da zum einen es sich bei § 231 Abs. 4b SGB VI um eine Übergangsvorschrift handelt und zum anderen eine höchstrichterliche Entscheidung, nämlich des Bundesverfassungsgerichts, existiert, die genau diese auch vom Senat geteilt Auffassung ausgeführt hatte.

Rechtsanwalt Tilman Winkler hält an dieser Stelle weiter über die Entwicklung des Verfahrens auf dem Laufenden.

Er berät und vertritt gerne Syndikusrechtsanwälte und Syndikusrechtsanwältinnen sowie Syndikuspatentanwälte und Syndikuspatentanwältinnen in Fragen der Befreiung und rückwirkenden Befreing von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Weiter vertritt oder berät Sie Rechtsanwalt Tilman Winkler gerne in berufsrechtlichen Fragen oder in einem Zulassungsverfahren, solange kein Bezug zur Rechtsanwaltskammer Freiburg besteht.

Rechtsanwalt Tilman Winkler ist in der Kanzlei Haberbosch & Straub außerdem für Fragen des Anwaltsregresses und des Gebührenrechts der freien Berufe Ihr Ansprechpartner, im Nebenberuf ist er Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg.

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