Rückwirkung

Syndikuspatentanwälte: (rückwirkende) Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) verweigert aktuell Syndikuspatentanwälten häufig die rückwirkende Befreiung oder zumindest die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Syndikuspatentanwälte sind nach §6 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht zu befreien. Die DRV stellt dabei aktuell häufig rechtswidrig strenge Anforderungen an…