Syndikusrechtsanwälte: (rückwirkende) Befreiung von der Rentenversicherungspflicht – Aktuelle Entscheidung

Durchbruch gegen die Blockade der DRV?

Vor dem Sozialgericht Freiburg erstritt Rechtsanwalt Tilman Winkler für eine Syndikusrechtsanwältin eine der bundesweit ersten Entscheidungen über die rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

Nach § 231 Abs. 4b SGB VI sind Syndikusrechtsanwälte bei Einhaltung aller Fristen von der Rentenversicherungspflicht auch rückwirkend zu befreien.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) lehnt solche Anträge massenhaft mit der Begründung ab, die Zahlung von Mindestbeiträgen, bzw. der satzungsmäßigen Festbeiträge genüge nicht als einkommensbezogener Beitrag im Sinne des § 231 Abs. 4b SGB VI.

Diese Auffassung der DRV ist falsch, die ablehnenden Bescheide sollten daher mit kompetenter Hilfe angegriffen werden.

Das bestätigte nun auch das Sozialgericht Freiburg in seiner Entscheidung S 20 R 2937/17 vom 14.11.2017: Pflichtbeiträge nach § 13 der Satzung des Versorgungswerks Baden-Württemberg (http://www.vw-ra.de/media/pdf/download/VwS_23_05_2016_Satzung_VWRAeStand_01062016.pdf) sind einkommensbezogene Beiträge im Sinne des § 231 Abs. 4b SGB VI. Entsprechend hatte auch das BVerfG 1 BvR 2854/14 entschieden. Martin Huff hat die Entscheidung für die LTO (Kommentar Martin Huff zum Urteil des SG Freiburg) besprochen.

UPDATE: Die DRV hat die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts eingelegt.

UPDATE 2: Die DRV hat die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts – erstaunlich kurz für den langen Zeitraum seit Einlegung – begründet und wir haben erwidert.

Rechtsanwalt Tilman Winkler berät und vertritt gerne Syndikusrechtsanwälte und Syndikusrechtsanwältinnen sowie Syndikuspatentanwälte und Syndikuspatentanwältinnen in Fragen der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Er vertritt Sie auch in berufsrechtlichen Fragen, solange kein Bezug zur Rechtsanwaltskammer Freiburg besteht.

Rechtsanwalt Tilman Winkler ist in der Kanzlei Haberbosch & Straub außerdem für Fragen des Anwaltsregresses und des Gebührenrechts der freien Berufe Ihr Ansprechpartner, er ist im Nebenberuf Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg.

Rechtsanwalt
Tilman Winkler

Haberbosch & Straub Rechtsanwälte
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