L 13 R 4841/17 – Urteil vom 16.10.2018 – Rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vor dem 01.04.2014

75085_Berufungsurteil LSG Ba-Wü L 13 R 4841_17 anonymisiert

Kurzfassung

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat die Berufung der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Freiburg zurückgewiesen.

Das Sozialgericht Freiburg hatte die DRV verpflichtet, die Klägerin von der Rentenversicherungspflicht auch in der Zeit vor dem 01.04.2014 zu befreien, da die nach der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg zwingenden besonderen Beiträge in einer Höhe von 3/10-des Regelpflichtbeitrags einkommensbezogene Beiträge im Sinne des §231 Abs. 4b S. 4 SGB VI seien.

Die Revision wurde nicht zugelassen, die Angelegenheit hat nach Auffassung des Sesnats keine grundsätzliche Bedeutung.

An Letzterem kann man durchaus Zweifel haben. Martin Hiff bespricht die Entscheidung in der lto.de.
Rechtsanwalt Tilman Winkler berät und vertritt Syndikusrechtsanwälte und Syndikusrechtsanwältinnen sowie Syndikuspatentanwälte und Syndikuspatentanwältinnen in Fragen der Befreiung und rückwirkenden Befreing von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Weiter vertritt oder berät er gerne in berufsrechtlichen Fragen oder in einem Zulassungsverfahren, solange kein Bezug zur Rechtsanwaltskammer Freiburg besteht.

Rechtsanwalt Tilman Winkler ist in der Kanzlei Haberbosch & Straub außerdem für Fragen des Anwaltsregresses und des Gebührenrechts der freien Berufe Ihr Ansprechpartner, im Nebenberuf ist er Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg.

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