BGH AnwZ (Brfg) 68/17 – 15.10.18 – Öffentlicher Dienst

BGH AnwZ (Brfg) 68/17 – 15.10.18 – Öffentlicher Dienst

Der BGH hat nach mündlicher Verhandlung heute die Berufung der DRV gegen die Zulassung einer bei einer Stadt angestellten Syndikusrechtsanwältin durch die zuständige Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zurückgewiesen und damit in einem ersten Schritt klargestellt, dass die Tätigkeit als Rechtsanwältin jedenfalls dann auch bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeübt werden kann, wenn sie nicht hoheitlicher Natur ist.

Die Syndikusrechtsanwältin ist bei der Stadt für die Erledigung der arbeitsrechtlichen Angelegenheiten eingestellt und verfügt über eine General-Terminvollmacht.

Der Senat des BGH für Anwaltssachen stellte klar, dass diese Funktion nicht dazu führt, dass die Tätigkeit als unvereinbar im Sinne des §7 Nr. 8 BRAO anzusehen wäre. Anlass für eine genauere Befassung mit der Frage, wann eine Unvereinbarkeit im Sinne der Vorschrift besteht, bot dieser Fall nicht. Ausgeschlossen ist damit nur die von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) selbst als „radikale Ansicht“ bezeichnete Sichtweise, einen Syndikusrechtsanwalt im öffentlichen Dienst könne es nicht geben.

Über das Verfahren berichtet auch die lto.de.

Rechtsanwalt Tilman Winkler hat zu §7 Nr. 8 BRAO die hier durch den BGH verworfene Rechtsauffassung der DRV auch in der Arbeitsgruppe Syndikusrechtsanwälte bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als Irrweg bezeichnet.

Er berät und vertritt gerne Syndikusrechtsanwälte und Syndikusrechtsanwältinnen sowie Syndikuspatentanwälte und Syndikuspatentanwältinnen in Fragen der Befreiung und rückwirkenden Befreing von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Weiter vertritt oder berät Sie Rechtsanwalt Tilman Winkler gerne in berufsrechtlichen Fragen oder in einem Zulassungsverfahren, solange kein Bezug zur Rechtsanwaltskammer Freiburg besteht.

Rechtsanwalt Tilman Winkler ist in der Kanzlei Haberbosch & Straub außerdem für Fragen des Anwaltsregresses und des Gebührenrechts der freien Berufe Ihr Ansprechpartner, im Nebenberuf ist er Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg.

Rechtsanwalt
Tilman Winkler

Haberbosch & Straub Rechtsanwälte
Dreikönigstr. 12 – 79102 Freiburg
Tel: 0761/296788-0 – Fax: 0761/296788-10
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