Rechtsanwalt Tilman Winkler

Rechtsanwalt Tilman Winkler

Rechtsanwalt Tilman Winkler hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 2001 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Anschließend absolvierte er das juristische Referendariat am Landgericht Freiburg mit Stationen bei Staatsanwaltschaft, Verwaltungsgericht, Regierungspräsidium und Anwaltskanzleien in Freiburg und San Francisco, welches er im Herbst 2003 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abschloss. Im Januar 2004 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist seit dem 01.07.2014 Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg.

Tilman Winkler spricht nach zahlreichen USA-Aufenthalten und Schulbesuch in Florida verhandlungssicher Englisch.

Rechtsanwalt Tilman Winkler bearbeitet im Schwerpunkt Ihre Mandate aus dem Arbeitsrecht, dem Anwaltsgebührenrecht und anwaltlichem Berufsrecht sowie dem Recht der Syndikusrechtsanwälte.

3. Auflage erschienen!

Rechtsanwalt Tilman Winkler kommentiert zentrale Vorschriften des Vergütungsverzeichnisses des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Gesamtes Kostenrecht, 3. Auflage, 2021, Verlag Nomos, insbesondere:

  • Vorbemerkung 2.3 VV RVG (Allgemeine Regeln zur Entstehung der außergerichtlichen Geschäftsgebühren)
  • Geschäftsgebühren Nr. 2300 – 2302 VV RVG (Gebühren für außergerichtliche Tätigkeit im Zivilrecht)
  • Vorbemerkung 3 VV RVG (Allgemeine Regeln zur Entstehung und Anrechnung von Verfahrens- und Terminsgebühr)
  • Gebühren Nr. 3100, 3101 VV RVG (Verfahrensgebühren Zivilrecht und Verwaltungsrecht 1. Instanz)
  • Gebühren Nr. 3104, 3105 VV RVG (Terminsgebühren Zivilrecht und Verwaltungsrecht 1. Instanz)
  • Gebühren Nr. 3400 – 3405 VV RVG (Verfahrens- und Terminsgebühren bei Einschaltung von Vertretern)

Rezensionen zur 2. Auflage

Es gibt sicherlich ein Juristenleben ohne Schneider/Volpert/Fölsch, aber es zeugt nicht von Klugheit, sich daran zu versuchen… Hier bietet sich nun zum zweiten Male die Gelegenheit, mit einem einzigen Werk die Kompetenz und das Wissen von Autoren zu erwerben, die ansonsten aus mehreren anderen Kosten-Kommentaren wohlbekannt sind und deren Expertise bundesweit seit vielen Jahren unumstritten ist. „Gut gedacht ist nicht immer gut gemacht“, heißt es im Volksmund. Der Gedanke, das gesamte Kostenrecht in einem Band zusammenzuführen, ist demgegenüber hier nicht nur gut, sondern zum zweiten Male geradezu exzellent umgesetzt worden.

RAuN Herbert P. Schons, AG Spezial 2017, 106

Das ›Gesamte Kostenrecht‹ hat seine Bewährungsprobe mit Bravour bestanden und empfiehlt sich nun auch in der zweiten Auflage einem breiten Nutzerkreis… mit der zweiten Auflage hat der Band einen großen Schritt in Richtung Standardwerk getan.

RA Wolfgang Nieberler, MAV-Mitteilungen 5/17

Wer in der täglichen Praxis mit Kostenrecht zu tun hat (Richter, Rechtspfleger, Kostenbeamte, Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher), dem kann das Werk mit hoher Praxisorientierung nur empfohlen werden.

Dipl.-Rpfl. Renate Baronin von König, RpflStud 2017, 64

Jeder Erbrechtler ist damit gut ausgestattet.

RA Dr. Claus -Henrik Horn, FAErbR, ErbR 2016, 731

Das Werk gibt allen Berufsgruppen, die in ihrer täglichen Praxis mit dem Kostenrecht zu tun haben, ein hervorragendes Hilfsmittel zur Hand.

VRilG a.D. Heinz Hansens, RVGreport 2016, 449

Rezensionen zur 1. Auflage

Lange schon war er angekündigt als Begleiter zur jüngsten Kostenreform, nun ist er endlich verfügbar und der Kommentar zum gesamten Kostenrecht ist ein beeindruckendes Werk geworden.

WebCritics-Rezension (RiAG Dr. Benjamin Krenberger)

Der Kommentar hält, was er verspricht und gibt einen umfassenden praxisgerechten Einblick in das gesamte Kostenrecht. Praxisorientiert und umfassender geht es kaum.

Klaus Sommerfeldt, Rpfleger 5/15

Der Kommentar hält, was er verspricht, und bietet in einem einzigen Werk umfassende und fundierte Kommentierungen zu den meisten kostenrechtlichen Problemen des beruflichen Alltags. Die praktischen Anwendungsmöglichkeiten sind hierbei vielfältig. Somit kann das Werk nur jedem Anwender als vorzuhaltendes Standardwerk wärmstens empfohlen werden.

Melanie Sommerfeldt, NJ 3/15

Insgesamt kann gesagt werden, dass es wohl kein Werk gibt, welches das gesamte Kostenrecht so umfassend darstellt.

Diplom-Rechtspflegerin Renate Baronin von König, RpflStud. 1/15

Die Kommentierung überzeugt nicht nur durch die Fülle und Güte des Dargebrachten und die bekannte Qualität ihrer Kommentatoren, sondern vor allem durch die Vielzahl der vortrefflichen Beispiele zu den einzelnen Vorschriften… Der Kommentar kann ohne Einschränkung empfohlen werden. Sein Wert übersteigt, sofern er genutzt wird, seinen Kaufpreis.

RA Klaus Thieme-Garmann, AGS 1/15

Die Anschaffung ist für jeden, der mit Kostenfragen im weitesten Sinne täglich zu schaffen hat, nahezu ein ‚Muß‘.

Ri LG a.D. Dr. Dieter Meyer, Jur Büro 12/14

überragendes Niveau…unverzichtbar und wird sich ohne Zweifel im Laufe der Jahre zu dem Standardwerk neben dem altbewährten Band von „Hartmann“ entwickeln.

RA Wolfgang Nieberler, MAV-Mitteilungen November 2014

Ein praxisgerechtes Erläuterungswerk des gesamten Kostenrechts.

Heinz Hansens, RVG report 10/14

umfassende Bearbeitung der wesentlichen Kostengesetze in einem Band, wodurch dem Nutzer der Erwerb weiterer Kommentarliteratur erspart bleibt.

RAin Dr. Carmen Silvia Hergenröder, Fachbuch Journal 6/14

nicht nur arbeitsrechtlich tätigen Kollegen ans Herz zu legen.

Dr. Hans-Georg Meier, AE 4/14

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2. Auflage 

Rechtsanwalt Tilman Winkler kommentiert die Paragraphen 5 und 6 RDGEG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz) in Handkommentar zum Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG, Nomos, 2. Auflage, 2017:

  • § 5 RDGEG – Diplomjuristen aus dem Beitrittsgebiet betrifft die Berufsausübung durch Juristen aus den „neuen Bundesländern“.
  • § 6 RDGEG – Schutz der Berufsbezeichnung regelt, wer die Berufsbezeichnung Rechtsbeistand nutzen darf.

Rezension zur 2. Auflage 2017

Krenzlers Handkommentar RDG ist die aktuellste und bislang umfangreichste Darstellung des Rechtsdienstleistungsrechts – hervorragend gelungen.

Die Rentenversicherung 2/11 (Rezension Rudi F. Werling)




Rechtsanwalt Tilman Winkler kommentiert in BRAK-Mitteilungen – Heft 4/2021 unter der Rubrik Rechtsdienstleistungsgesetz eine Entscheidung des AGH Nordrhein-Westfalen zum Zulassungsrecht.




Rechtsanwalt Tilman Winkler kommentiert in BRAK-Mitteilungen – Heft 4/2021 (S. 217 – Stichwort Fachanwaltschaften) die Entscheidung AGH Nordrhein-Westfalen Urt. v. 5.6.2020 – 1 AGH 43/19 zum Widerruf einer Fachanwaltsbezeichnung.


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Rechtsanwalt Tilman Winkler ist Autor des gemeinsam mit Rechtsanwalt i.R. Hermann Knodel verfassten Aufsatzes Obligatorische Streitschlichtung, hilfreich oder lästig? – ZRP 2008, S. 183ff. Aus dem Inhalt:

  • Umfassende statistische Analyse zur Akzeptanz des obligatorischen Schlichtungsverfahrens anhand von Zahlen für Baden-Württemberg fünf Jahre nach der Einführung des Verfahrens.
  • Darstellung von Anwendungsvoraussetzungen, Umgehungsmöglichkeiten und Folgen unterlassener Schlichtungsverfahren.
  • Fazit: Die Ziele des Gesetzes werden verfehlt; das Gesetz sollte abgeschafft oder wesentlich in seinem Anwendungsbereich reduziert werden.

Der Aufsatz wurde durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Freiburg zum Antrittsbesuch Herrn Justizminister Rainer Stickelberger überreicht. Mit  Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 53) wurde mit Wirkung zum 01.05.2013 das Schlichtungsgesetz Baden-Württemberg aufgehoben.

Tilman Winkler liegen Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Anwaltsberufs sehr am Herzen, denn nur eine starke, selbstverwaltete Anwaltschaft garantiert den Mandanten einen Anwalt, wie er in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) definiert wird:

§ 3 Abs. 1 BRAO: Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

Damit Anwälte unabhängig, verschwiegen kompetent und loyal allein die Interessen ihrer Mandanten vertreten können, muss der Anwaltsberuf sich ständig weiterentwickeln und weiterentwickelt werden, um Versuche staatlicher Einflussnahme zu unterbinden. Rechtsanwalt Tilman Winkler engagiert sich seit Beginn seiner Tätigkeit in der Rechtsanwaltskammer Freiburg und im Freiburger Anwaltverein e.V.


Tilman Winkler gehörte von Mitte 2009 bis Juni 2017 zum erweiterten Vorstand des Freiburger Anwaltvereins e.V. Zuständig war er dort für die EDV-Ausstattung der Geschäftsstelle und rechtliche Fragen auf dem Gebiet des elektronischen Rechtsverkehrs.

In dieser Funktion hat er

  • den Freiburger Anwaltverein auf dem EDV-Gerichtstag vertreten und von dort für die Mitglieder berichtet,
  • für Verein und Rechtsanwaltskammer einen technischen Leitfaden zur Einführung des Pilotprojekts elektronischer Rechtsverkehr am Landgericht Freiburg verfasst und
  • für Verein und Kammervorstand zu Gesetzesvorhaben zum Themenbereich elektronischer Rechtsverkehr Stellungnahmen abgegeben.

Rechtsanwalt Tilman Winkler war von 2009 bis Ende 06/2014 Mitglied des Vorstands des Vertrauensschadenfonds bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg, dem er seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft als Mitglied angehört. Er war von 2009 an zunächst stellvertretender Vorsitzender, von 2011 bis 2014 war er erster Vorsitzender. Ziel des Vereins ist es, Mandanten zu helfen, die durch im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugelassene Rechtsanwälte geschädigt wurden. Da Rechtsanwälte ohnehin eine Pflichtversicherung unterhalten müssen, tritt der Fonds nur ein, wenn eine vorsätzliche Schädigung, beispielsweise durch eine Unterschlagung von Mandantengeldern vorliegt.

Der Verein ersetzt bei Bedürftigkeit der Geschädigten Ansprüche, die gegen den Schädiger nicht realisiert werden können bis zu einer Gesamthöhe von maximal 25.000,- € je Schadensfall. Ein Rechtsanspruch gegen den Verein besteht nicht. Finanziert werden diese Zahlungen aus den Beiträgen der Mitglieder und aus Geldauflagen aus Verfahren gegen Rechtsanwälte.

Den Vereinsvorsitz hat Rechtsanwalt Tilman Winkler mit Antritt seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg abgegeben. Neuer 1. Vorsitzender ist Rechtsanwalt Stascha Straub.

Von 2004 bis 2008 unterrichtete Tilman Winkler Studenten und Referendare in zivilrechtlichen Kursen für untere Semester und zur Vorbereitung auf das erste und zweite Staatsexamen im Repetitorium Pauly (vormals Lamadé) in Freiburg und überarbeitete bzw. erstellte die Kursskripte.

Tilman Winkler übernimmt für das Gruppenpraktikum für Studenten der Rechtswissenschaft am Landgerichts Freiburg regelmäßig die Einführung in den Anwaltsberuf.

Rechtsanwalt Tilman Winkler bildet in unregelmäßigen Abständen zu berufsrechtlichen Themen und dem beA fort.

Tilman Winkler blickt auf jahrelange Erfahrungen in der Software-Programmierung (Assembler, Basic, Turbo-Pascal, Access) und Web-Programmierung (HTML, JScript, JavaScript) zurück und hat seine Kenntnisse in die fortschreitende Verbesserung und Modernisierung der EDV der Kanzlei ebenso wie in die Optimierung EDV-gestützter Arbeitsabläufe einbringen können. Wo es sinnvoll ist, nimmt unser Büro externe Dienstleister in Anspruch, deren Arbeit aber durch die eigenen Kenntnisse effizienter eingesetzt werden kann. Derzeit betreut Rechtsanwalt Tilman Winkler kanzleiintern die Verbesserung des eingeführten elektronischen Dokumentenmanagements. Die Kanzlei führt Akten nunmehr rein elektronisch, soweit nicht Sonderformate oder rechtliche Anforderungen (Vollstreckungsunterlagen / Urkunden) eine Aufbewahrung von Papierakten erfordern. In naher Zukunft soll den Mandanten ein unkomplizierterer Zugang zu Aktenteilen im eigenen Mandat ermöglicht werden.

Tilman Winkler führt seit Juli 2014 (bis Juni 2018 gemeinsam mit Dr. Hans Klees) die Geschäfte der Rechtsanwaltskammer Freiburg. Als Geschäftsführer berät er die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer in Fragen des Berufs- und Gebührenrechts und koordiniert die Arbeit des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer unter anderem in Beschwerdesachen, in der Vermittlung und der Pressearbeit.

Rechtsanwalt Tilman Winkler vertritt die Rechtsanwaltskammer Freiburg in der Gebührenreferentenkonferenz der Rechtsanwaltskammern bei der Bundesrechtsanwaltskammer und in der Berufsrechtsreferentenkonferenz der Rechtsanwaltskammern, sowie in verschiedenen Arbeitsgruppen (besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), Syndikusrechtsanwälte und Satzungen) auf Bundesebene. Er hat in der Arbeitsgruppe Syndikusrechtsanwälte der Regionalkammern die Ausarbeitung der Endfassung der elektronischen Antragsformulare übernommen.

Rechtsanwalt Tilman Winkler vertritt als Beauftragter des Vorstands die Rechtsanwaltskammer in den e-Justice-Gesprächen beim Justizministerium Baden-Württemberg. Der Austausch über Themen des elektronischen Rechtsverkehrs dienet der Förderung der Umstellung der Justiz auf digitale Akten und digitale Kommunikation.

Rechtsanwalt Tilman Winkler hat für das Kammerident-Verfahren in Abstimmung mit der BNotK in der Rechtsanwaltskammer Freiburg einen automatisierten Scan-Prozess entwickelt, der die Massenübertragung der Papier-Formulare an die BNotK als Zertifizierungsstelle in digitalisierter Form ermöglicht.